Montag 7:30 Uhr-17:00 Uhr / Dienstag-Donnerstag 7:30 Uhr-16:45 Uhr
und Freitag 7:30 Uhr - 13:45 Uhr

     

GasAnlagenPrüfung / GasSystemeinbauPrüfung

Die 42. Änderungsverordnung (§ 41 a StVZO) sieht vor, dass Fahrzeuge mit Gasanlagen u. a. im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU) überprüft werden müssen. Die Gasanlagenprüfung (GAP) kann wie die Abgasuntersuchung (AU) und Sicherheitsprüfung (SP) auch von anerkannten Kfz-Werkstätten durchgeführt werden.

Darüber hinaus ist nach jedem Einbau eines Gasnachrüstsystems eine Gassystemeinbauprüfung (GSP) durchzuführen. Auch diese GSP kann von anerkannten Kfz-Werkstätten durchgeführt werden.

Mit Einführung der GAP bzw. der GSP am 01. April 2006 mussten erstmals auch anerkannte GSP- bzw. GAP-Werkstätten ein System zur Dokumentation der qualitätssichernden Maßnahmen bei der GAP/GSP-Prüfung einführen.

Das Programm AÜK-Plus ermöglicht Ihnen die Dokumentation alles GAP/GSP und der dabei festgestellten Mängel, die Bildung einer auführlichen Mängelstatistik, die Dokumentation der Schulungen uvm. Sie erfüllen damit Ihrem Dokumentationspflichten in vollem Umfang.

Sie wollen für die Durchführung der GAP/GSP anerkannt werden?

Dann füllen Sie diese Antragsunterlagen komplett aus, fügen alle erforderlichen Dokumente bei und lassen Sie uns dies zukommen. Nach einer positiven Betriebsprüfung durch unseren Außendienstmitarbeiter steht Ihrer Anerkennung nichts mehr im Wege.

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Sie wollen, als anerkannter GAP/GSP-Betrieb, Gas-Siegel oder Ähnliches bestellen?

Füllen Sie einfach unser Bestellformular aus und lassen Sie uns dies zukommen. Die Klebeanleitung soll Ihnen helfen ein "Verkleben" zu verhindern.

Bestellung als PDF-Datei herunterladen (793 KB)      Klebeanleitung als PDF-Datei herunterladen (2MB)

Anmeldeformular für Technik-Schulungen

Hier finden Sie unser Anmeldeformular für u. a. GAP/GSP-Schulungen

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KBA Pressemitteilung 10/2015

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Warnmitteilung des KBA (png)