Sicherheitsprüfung
Von den Fahrzeugherstellern werden immer mehr Sicherheitssysteme, wie elektronisch geregelte Bremsanlagen, automatische Blockierverhinderer, Antriebsschlupfregelungen, elektronische Stabilitätsregelungen sowie Fahrerassistenzsysteme, in modernen Nutzfahrzeugen zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit verbaut. Zusätzlich besitzen diese Fahrzeuge zunehmend für den Fahrer bzw. für die Reparaturbetriebe elektronische Kontroll-, Diagnose- oder Informationssysteme.
Aufgrund der fortgeschrittenen Fahrzeugtechnik und der "on-board-seitigen" Überwachung elektronischer Regelungssysteme ist eine periodische Prüfung der besonders verschleißbehafteten und reparaturanfälligen Bauteile/Systeme (z.B. Fahrgestell/Fahrwerk/Aufbau, Lenkung, Räder/Reifen, Bremsanlagen) auch in diesem neuen Bereich sinnvoll.
Der Nutzen der Sicherheitsprüfung (SP) hat sich in den mehr als zehn Jahren seit Inkrafttreten der SP am 01. Dezember 1999 - ausgehend von den vorliegenden Mängelstatistiken und den allgemeinen Untersuchungs-/Prüfungserfahrungen der berechtigten Untersuchungsstellen bewährt.
Durch die am 01. Juli 2012 in Kraft getretene 47. Änderungsverordnung haben sich für die SP wesentliche Änderungen/Ergänzungen ergeben. Ziel der neuen Vorschriften ist es, die SP an den Stand der Fahrzeug- und Prüftechnik anzupassen.
Vor allem die Durchführung anhand der Vorgaben der Fahrzeugsystemdaten GmbH (FSD) - Zentrale Stelle für die Aufbereitung der Prüfdaten gemäß den gesetzlichen Vorschriften - ist eine "Vorschriften-Ergänzung" erfolgt, die zukünftig sicherstellt, dass alle SP-Prüfer - unabhängig ob Prüfingenieur oder anerkannte SP-Werkstatt - mit "gleichen Prüfwerkzeugen" arbeiten. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Prüfqualität.
Mit Einbeziehung der Kfz-Werkstätten in die technische Fahrzeugüberwachung wurden deren "klassische" Aufgaben, wie das Warten, Instandhalten und Reparieren einschließlich der Diagnose von Kraftfahrzeugen, um die Aufgaben des "Prüfens und Dokumentierens" erweitert. Diese Aufgaben im Rahmen der amtlichen Fahrzeugüberwachung bedeuten für die anerkannten Kfz-Werkstätten eine Bestätigung der Fachkompetenz. Deshalb war und ist es von Seiten des Verordnungsgebers folgerichtig, "werkstattorientierte Fahrzeugüberwachungen", wie z.B. die SP, AU, AUK und GAP/GSP, an hierfür anerkannte Kfz-Werkstätten zu übertragen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die anerkannten Werkstätten die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben erfüllen.
Seit der Einführung der Sicherheitsprüfung (SP) am 01.12.1999 müssen auch anerkannte SP-Werkstätten ein System zur Dokumentation der qualitätssichernden Maßnahmen bei der SP-Durchführung einführen.
Am 01.07.2012 ist mit der 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften die neue SP-Richtlinie nach § 29 und Anlage VIII StVZO in Kraft getreten. Speziell wurden hierbei die Vorgaben im Rahmen der Sicherheitsprüfung eingeführt und das Prüfprotokoll inklusive der Mängel geändert.
Mit AÜK-Plus können Sie die Dokumentation aller Sicherheitsprüfungen und der dabei festgestellten Mängel, die Bildung einer ausführlichen Mängelstatistik, die Dokumentation der Prüfmarken und Nachweissiegel und alles was sonst im Rahmen der SP wichtig ist, sicherstellen. Sie genügt also im vollem Umfang der Dokumentationspflicht.
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