Wer sich im Kfz-Techniker-Handwerk weiter qualifizieren will und verantwortungsvolle Aufgaben als selbstständiger Handwerksmeister oder Führungsaufgaben in einer Werkstatt anstrebt, für den ist die Meisterausbildung die Grundlage, um diese Anforderungen zu „meistern“.
Solche Anforderungen sind beispielsweise die Qualifikation in Betriebsführung und Betriebsorganisation und die Planung der Prozesse von Material- und Personaleinsatz. Die Meister der Zukunft müssen vor dem Hintergrund technischer Innovationen kundenorientierter arbeiten.
Damit Sie Ihre Pläne qualifiziert umsetzen können, vermittelt Ihnen die Meisterschule der Kfz-Innung Mittelfranken KdöR innerhalb von sechs Monaten Vollzeitschule diese soliden Grundkenntnisse.
Teile I–IV unter einem Dach
Kurstermine: Zwei Kurse pro Jahr – Start jeweils im Januar und September
2025:
September: bereits ausgebucht
2026:
Januar: bereits ausgebucht
September: bereits ausgebucht
2027:
Januar: bereits ausgebucht
September: bereits ausgebucht
2028:
Januar: noch Plätze frei
September: noch Plätze frei
Kursgebühren
Teil I: 1.950,00 €
Teil II: 4.655,00 €
Teil III: 1.250,00 €
Teil IV: 450,00 €
Gesamt: 8.305,00 €
Die Kursgebühren (gemäß Anmeldung) werden mittels SEPA-Lastschrift Mandat vom angegebenen Konto abgebucht. Die Abbuchung erfolgt in zwei Schritten:
15 % der Kursgebühren (gemäß Anmeldung) werden mit der verbindlichen Anmeldung fällig. Die Rechnung wird mit der Anmeldebestätigung übermittelt.
85 % der Kursgebühren (gemäß Anmeldung) werden zu Beginn des Meisterkurses fällig. Die Rechnung wird einige Wochen zuvor übermittelt.
Absage oder Nichterscheinen
Bei Absage der Teilnahme bis 6 Monate vor Kursbeginn werden 10 % der Kursgebühren (gemäß Anmeldung) zurückerstattet.
Bei Absage der Teilnahme ab 6 Monate vor Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung.
Bei Nichterscheinen ohne Absage wird die volle Kursgebühr fällig.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist.
Staatliche Förderung
BAföG
Zu beantragen bei dem zuständigen Landratsamt oder bei der BAföG-Stelle Ihrer Stadt.
Wohngeld
Zu beantragen beim Wohnungsamt – rückzahlungsfrei!
Kindergeld
Für Schüler unter 25 Jahren; zu beantragen bei der zuständigen Kindergeldstelle – rückzahlungsfrei!
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