Meisterschule für Kfz-Techniker
Wer sich im Kfz-Techniker-Handwerk weiter qualifizieren will und verantwortungsvolle Aufgaben als selbstständiger Handwerksmeister oder Führungsaufgaben in einer Werkstatt anstrebt, für den ist die Meisterausbildung die Grundlage, um diese Anforderungen zu „meistern“.
Solche Anforderungen sind beispielsweise die Qualifikation in Betriebsführung und Betriebsorganisation und die Planung der Prozesse von Material- und Personaleinsatz. Die Meister der Zukunft müssen vor dem Hintergrund technischer Innovationen kundenorientierter arbeiten.
Damit Sie Ihre Pläne qualifiziert umsetzen können, vermittelt Ihnen die Meisterschule der Kfz-Innung Mittelfranken KdöR den Teil I (Fachpraxis) und den Teil II (Fachtheorie) auch in Teilzeit.
Nachstehende Zusatzqualifikationen sind enthalten:
- Sachkundenachweis pyrotechnische Systeme (Airbag)
- Sachkundenachweis Klimatechnik
- Sachkundenachweis Hochvolttechnik (2S)
- Sachkundenachweis Hochvolttechnik (3S) zu Sonderkonditionen
- Sachkundenachweis Abgasuntersuchung (Benzin / Diesel bis 7,5 t / Diesel ab 2,8 t)
- Sachkundenachweis Abgasuntersuchung an Krafträdern zu Sonderkonditionen
- Sachkundenachweis Sicherheitsprüfung zu Sonderkonditionen
Wir empfehlen die Teile III (Betriebswirtschaftlicher Teil) und IV (Berufs- und Arbeitspädagogik) bereits im Vorfeld zu absolvieren, da diese Kenntnisse auch Einfluss auf Teil II haben. In Mittelfranken werden diese seitens der Handwerkskammer für Mittelfranken angeboten.
Kurstermine
- September 2026–Februar 2028: bereits ausgebucht
- November 2027–Februar 2029: noch Plätze frei
Kursgebühren
- Teil I: 2.050,00 €
- Teil II: 4.550,00 €
- Gesamt: 6.600,00 €
Die Kursgebühren (gemäß Anmeldung) werden mittels SEPA-Lastschrift Mandat vom angegebenen Konto abgebucht. Die Abbuchung erfolgt in zwei Schritten:
- 15 % der Kursgebühren (gemäß Anmeldung) werden mit der verbindlichen Anmeldung fällig. Die Rechnung wird mit der
Anmeldebestätigung übermittelt.
- 85 % der Kursgebühren (gemäß Anmeldung) werden zu Beginn des Meisterkurses fällig. Die Rechnung wird einige Wochen
zuvor übermittelt.
Absage oder Nichterscheinen
- Bei Absage der Teilnahme bis 6 Monate vor Kursbeginn werden 10 % der Kursgebühren (gemäß Anmeldung) zurückerstattet.
- Bei Absage der Teilnahme ab 6 Monate vor Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlung.
- Bei Nichterscheinen ohne Absage wird die volle Kursgebühr fällig.
- Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist.