Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten
Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten im Kfz- Gewerbe
Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Lehrlingen (Auszubildenden) ist gemäß § 67 Abs. 3 HwO und § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz ein Ausschuss gebildet.
Der Entscheidung des Ausschusses unterliegen Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und ihren Lehrlingen:
- Aus dem Berufsausbildungsverhältnis
- Über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Berufsausbildungsverhältnisses
- Aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Berufsausbildungsverhältnis
in Zusammenhang stehen
Die Zuständigkeit des Ausschusses entfällt, wenn das Berufsausbildungsverhältnis zur Zeit der Schlichtung der Streitigkeiten unstreitig nicht mehr besteht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Herrn Alder
Tel.: 0911 65709–10
Fax: 0911 65709–40
E-Mail: alder@kfz-mfr.com