Schiedsstelle
Konfliktbewältigung außergerichtlich und kostengünstig
Die Schiedsstelle wird tätig, soweit ein Betrieb Mitglied der KFZ-Innung ist. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und sollte nicht mit der Eintragung in die Handwerksrolle verwechselt werden. Die Schiedsstelle überprüft nach dem Eingang Ihrer Beschwerde zunächst, ob der Betrieb Innungsmitglied ist. Wenn dies der Fall ist, können Sie unter den Voraussetzungen unserer Geschäfts- und Verfahrensordnung (diese finden Sie weiter unten) den Antrag zur Einleitung des Schiedsverfahrens stellen.
Die Schiedsstelle befasst sich mit Reparaturbeschwerden und Gebrauchtwagenbeschwerden. Die Anträge können Sie sich im unteren Bereich herunterladen und digital ausfüllen. Bitte drucken Sie diesen anschließend aus, unterschreiben Sie das Formular und fügen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen bei.
Die Erfolgschancen Ihres Antrags hängen maßgeblich davon ab, ob die von Ihnen erhobenen Vorwürfe nachweisbar sind. Die Schiedsstelle ist nicht in der Lage, wie ein Gericht Beweise zu erheben oder eigene Ermittlungen durchzuführen. Rechnungen, schriftliche Aufträge, Kaufverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen, Garantieverträge usw. sind von Ihnen in Kopie beizufügen. Insbesondere kann die Schiedsstelle keine Begutachtungen von Fahrzeugen oder Kfz-Teilen vornehmen. Sollte ein Gutachten notwendig sein, ist es von Ihnen in Auftrag zu geben und zu bezahlen.
Nachdem Ihr Antrags inkl. aller erforderlichen Unterlagen und einer Kopie Ihres Fahrzeugscheins bei uns eingegangen ist, prüft die Schiedsstelle, den Antrag auf Vollständigkeit und ob die Voraussetzungen der Geschäfts- und Verfahrensordnung erfüllt sind.
Wird Ihr Antrag angenommen, holt die Schiedsstelle eine Stellungnahme des Autohauses/der Werkstatt ein. Liegt diese vor und werden keine weiteren Unterlagen benötig, wird der Fall bei der nächsten Vorkommissionssitzung von den Kommissionsmitgliedern beraten. Danach werden beide Parteien zu einer Vor-/Hauptkommissionssitzung der Schiedsstelle (mündl. Verhandlung) geladen.
Es ist nicht möglich eine außergerichtliche Schlichtung vorzunehmen und gleichzeitig die Streitsache bei einem ordentlichen Gericht rechtshändig zu machen. Selbstverständlich können Sie sich während des Schiedsverfahrens anwaltlich vertreten und beraten lassen. Das Schiedsverfahren entbindet Sie nicht von Ihrer grundsätzlichen schuldrechtlichen Verpflichtung, eine Rechnung zu begleichen. Wir empfehlen dem Verbraucher, die Rechnung unter Vorbehalt zu bezahlen und die Angelegenheit von der Schiedskommission prüfen zu lassen.
Die Schiedsstelle ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, die mit externen Sachverständigen zusammenarbeitet. Da diese nicht bei der KFZ-Innung beschäftigt sind, wird jegliche Korrespondenz über den Postweg abgewickelt. Bitte haben Sie Verständnis, dass es dadurch in Ausnahmefällen zu Verzögerungen kommen kann. Nur auf diesem Weg ist gewährleistet, dass eine kostenfreie Verbrauchereinrichtung wie die Schiedsstelle auch in Zukunft finanzierbar bleibt.
Für den Verbraucher ist das Schiedsverfahren der KFZ-Innung Mittelfranken in jedem Fall kostenfrei.
Bitte schicken Sie alle notwendigen Unterlagen an folgende Adresse:
Kfz-Innung Mittelfranken KdöR
Schiedsstelle
Hermannstraße 21/25
90439 Nürnberg
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Frau Schrepf
Tel: 0911 65709-17
Fax: 0911 65709-95
schiedsstelle@kfz-mfr.com
schrepf@kfz-mfr.com
Geschäfts- und Verfahrensordnung
Bitte lesen Sie sich unsere Geschäfts- und Verfahrensordnung sorgfältig durch! Wenn der Betrieb Innungsmitglied ist, können Sie unter den Voraussetzungen unserer Geschäfts- und Verfahrensordnung bei der Schiedsstelle einen Antrag zur Einleitung eines Schiedsverfahrens ein.
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Antrag zum Schiedsverfahren
Antrag bei Reparaturbeschwerden
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Antrag zum Schiedsverfahren
Antrag bei Gebrauchtwagenbeschwerden
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