ZDK-Pressemeldung: ZDK fordert gemeinsame Taskforce gegen organisierte Betrugskriminalität im Autohandel mit BKA
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15.10.2026
Berlin, 14. Oktober 2026. Nach dem bekannt gewordenen Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister für Autohaus-Software warnt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe vor professionell organisierten Betrugsversuchen im Fahrzeughandel. Nach aktuellen Medienberichten könnten Kriminelle sensible Informationen aus Kaufvorgängen nutzen, um gefälschte Zahlungsaufforderungen besonders glaubwürdig erscheinen zu lassen.
Der ZDK erneuert deshalb seinen Appell an das Bundeskriminalamt, eine Taskforce „Organisierte Kriminalität im Autohandel“ einzurichten. Diesen Appell hat der Verband Anfang der Woche gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) nochmals bekräftigt. Ziel einer solchen Taskforce muss es sein, Hinweise aus Betrieben, Softwareanbietern, Plattformen und Ermittlungsbehörden schneller zusammenzuführen, aktuelle Betrugsmaschen systematisch auszuwerten und Gegenmaßnahmen besser zu koordinieren.
„Der aktuelle Fall zeigt, wie gefährlich die Verbindung aus Cyberangriffen, gestohlenen Kundendaten und organisierter Betrugskriminalität für den Fahrzeughandel werden kann“, sagt ZDK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Hasler. „Wenn Kriminelle echte Details aus Kaufvorgängen kennen, werden gefälschte Zahlungsaufforderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Betriebe erheblich schwerer zu erkennen. Deshalb brauchen wir eine Taskforce, die Informationen bündelt, Muster erkennt und schnell handlungsfähig macht.“
Der ZDK beobachtet seit geraumer Zeit eine Zunahme professionell organisierter Betrugsdelikte im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Fahrzeugen. Dazu zählen unter anderem gefälschte Zahlungsaufforderungen, manipulierte Dokumente, der Missbrauch digitaler Handelsplattformen und die Nutzung gestohlener Identitäten. Besonders problematisch ist, dass sogar Webseiten von Autohäusern kopiert und Kunden mit günstigen Lockangeboten zu hohen Vorauszahlungen für Onlinekäufe verpflichtet werden. Am Ende existiert weder das Auto noch der Verkäufer – aber das von diesen Betrugsmaschen nichtsahnende Autohaus! Dieser kriminelle Betrug erfolgt arbeitsteilig, digital und grenzüberschreitend. Die Täter sind ohne kriminaltaktischer Ermittlungen auf europäischer Ebene nicht auszumachen.
„Autohäuser und Werkstätten leisten bereits viel Präventionsarbeit. Aber der steigenden Professionalität der Täter kann die Branche nicht allein begegnen“, so Hasler. „Wir brauchen einen engeren Schulterschluss zwischen Wirtschaft, Ermittlungsbehörden und Politik. Der ZDK ist bereit, seine Praxiserfahrungen und branchenspezifisches Know-how aktiv einzubringen.“
Der Verband rät Autokäuferinnen und Autokäufern, Zahlungsaufforderungen besonders kritisch zu prüfen und keine Anzahlungen für Fahrzeugreservierungen bei Online-Angeboten zu tätigen. Geänderte Bankverbindungen sollten niemals allein aufgrund einer E-Mail oder Nachricht akzeptiert werden. Im Zweifel sollten Kundinnen und Kunden ihr Autohaus direkt über eine bekannte Telefonnummer kontaktieren, keine Links aus verdächtigen Nachrichten öffnen und bei bereits erfolgten verdächtigen Überweisungen umgehend Bank und Polizei einschalten.
