Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Wird zu Änderungen der Sachkunde für Arbeiten an Klimaanlagen im Kraftfahrzeugbereich führen.
Aktuelle Informationen
20.08.2026
Die aktuelle Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) wird zu Änderungen der Sachkunde für Arbeiten an Klimaanlagen im Kraftfahrzeugbereich führen.
WICHTIG für Sie:
- Bereits vorhandene Sachkundenachweise bleiben nach der Übergangsregelung grundsätzlich bis zum 12. März 2029 gültig
- Sachkundenachweise müssen künftig alle sieben Jahre aufgefrischt werden
- Für bestehende/vorhandene Sachkundenachweise ist eine (verkürzte) Auffrischungsschulung (Gültigkeit 7 Jahre) ausreichend
- Kftg. wird es Sachkundenachweise für Arbeiten an Klimaanlagen
⇒ M1/M2 (mit den Kältemitteln R134a und R1234yf)
⇒ M3 (für CO2-Klimaanlagen mit dem Kältemittel R744)
geben
Wir bieten die Sachkundeschulungen ab Oktober 2026 auf Basis der neuen Verordnung an. Termine werden wir hier einstellen.
