Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)

Wird zu Änderungen der Sachkunde für Arbeiten an Klimaanlagen im Kraftfahrzeugbereich führen.

Aktuelle Informationen

20.08.2026

Die aktuelle Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) wird zu Änderungen der Sachkunde für Arbeiten an Klima­anlagen im Kraftfahrzeugbereich führen.

WICHTIG für Sie: 

  • Bereits vorhandene Sachkundenachweise bleiben nach der Übergangsregelung grundsätzlich bis zum 12. März 2029 gültig
  • Sachkundenachweise müssen künftig alle sieben Jahre aufgefrischt werden
  • Für bestehende/vorhandene Sachkundenachweise ist eine (verkürzte) Auffrischungsschulung (Gültigkeit 7 Jahre) ausreichend
  • Kftg. wird es Sachkundenachweise für Arbeiten an Klimaanlagen
        ⇒ M1/M2 (mit den Kältemitteln R134a und R1234yf)
        ⇒ M3 (für CO2-Klimaanlagen mit dem Kältemittel R744)
    geben    

Wir bieten die Sachkundeschulungen ab Oktober 2026 auf Basis der neuen Verordnung an. Termine werden wir hier einstellen.