Montag 7:30 Uhr-17:00 Uhr / Dienstag-Donnerstag 7:30 Uhr-16:45 Uhr
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Abgasuntersuchung an Krafträdern

Ziel der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung nach § 29 StVZO ist es, die Vorschriftsmäßigkeit, die Verkehrssicherheit und die Umweltverträglichkeit aller zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, KOM, Anhänger und Krafträder) auf einheitlich hohem Niveau zu gewährleisten. Neben der Hauptuntersuchung (HU) für Krafträder ist seit April 2006 auch eine Untersuchung der Abgase und der Geräusche an motorisierten Krafträdern nachzuweisen.

Die Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) kann gleichermaßen durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) bzw. Prüfingenieure (PI) einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (ÜO) und anerkannte Kfz-Werkstätten bzw. Zweiradbetriebe angeboten werden. Die Untersuchung der Geräusche erfolgt immer direkt im Rahmen der regelmäßig wiederkehrenden Fahrzeugüberwachung (HU) und kann nur durch die HU-Prüfer durchgeführt werden.

Für die Durchführung der AUK können sich seit dem 01. April 2006 die Betriebe des Kfz-Gewerbes und des Bundesinnungsverbandes des Zweiradmechanikerhandwerks durch die örtlich zuständigen Kfz-Innungen anerkennen lassen.

Damit erhalten zum einen die AUK-Betriebe mehr Kompetenz in Fragen der technischen Fahrzeugüberwachung und zum anderen können die anerkannten Werkstätten beziehungsweise die Zweiradbetriebe die neue Untersuchungsform ebenfalls neben den Überwachungsinstitutionen dem Motorradfahrer anbieten.

Nach § 29 und Anlage VIIIc StVZO sind anerkannte AUK Werkstätten verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem für Ihre Werkstatt zu führen!

Mit AÜK-Plus erfüllen Sie Ihre Dokumentationspflichten in vollem Umfang. So übernimmt das Programm für Sie u. a. die Erstellung von Statistiken und die Verwaltung des Siegelbestandes. Optional können Sie die Feinstaubplaketten und Kfz-Klebesiegel verwalten.

Sie wollen für die Durchführung der Abgasuntersuchung an Krafträdern anerkannt werden?

Dann füllen Sie diese Antragsunterlagen komplett aus, fügen alle erforderlichen Dokumente bei und lassen Sie uns dies zukommen. Nach einer positiven Betriebsprüfung durch unseren Außendienstmitarbeiter steht Ihrer Anerkennung nichts mehr im Wege.

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Sie wollen, als anerkannter AUK-Betrieb, Nachweissiegel oder Ähnliches bestellen?

Füllen Sie einfach unser Bestellformular aus und lassen Sie uns dies zukommen. Die Klebeanleitung soll Ihnen helfen ein "Verkleben" zu verhindern.

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Anmeldeformular für Technik-Schulungen

Hier finden Sie unser Anmeldeformular für u. a. AUK-Schulungen

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