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Abgasuntersuchung

Ziel der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung nach § 29 StVZO ist es, die Vorschriftsmäßigkeit, die Verkehrssicherheit und die Umweltverträglichkeit aller zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, KOM, Anhänger und Krafträder) auf einheitlich hohem Niveau zu gewährleisten. Hierzu zählt auch die seit über 30 Jahren in anerkannten AU-Betrieben erfolgreich durchgeführte Untersuchung des Abgasverhaltens an allen untersuchungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit und ohne OBD-System.

Seit Einführung der Abgassonderuntersuchung (ASU) im Jahr 1985 wurden die entsprechenden verkehrsrechtlichen Vorschriften aufgrund der ständig steigenden Anforderungen an das Abgasverhalten von Neufahrzeugen kontinuierlich weiter entwickelt; alle bisherigen Schritte zu einer modernen AU wurden innerhalb der Verbandsorganisation gemeistert. Letztmalig wurde mit der 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (41. ÄndVStVR) im § 29 StVZO eine schrittweise Zusammenfassung der Vorschriften für die Haupt- und Abgasuntersuchung festgeschrieben. Seit dem in Krafttreten der 41. ÄndVStVR im April 2006 ist die AU an die HU angebunden.

  • Die AU für Kraftfahrzeuge mit OBD-System ist seit dem 1. April 2006 und für Fahrzeuge ohne OBD-System seit dem 1. Januar 2010 ein eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung (HU) und damit zeitlich an die HU-Frist angebunden.
  • Die Durchführung der AU als eigenständiger Teil der HU für alle Kraftfahrzeuge kann weiterhin von anerkannten Kfz-Werkstätten durchgeführt und anhand eines AU-Nachweises bescheinigt werden.
  • Am 01. Januar 2010 wurden für den Nachweis der durchgeführten AU fälschungserschwerende Merkmale - Nachweis-Siegel mit Zangenprägung - im Kfz-Gewerbe eingeführt.

Unabhängig von diesen Neuerungen bleiben die ca. 34.000 anerkannten AU-Werkstätten im Bundesgebiet im Gesamtkomplex der amtlichen Fahrzeugüberwachung integriert und können diese Dienstleistung neben den Überwachungsorganisationen weiter ihren Kunden anbieten. Dies gelingt jedoch nur dann, wenn die anerkannten AU-Betriebe ihre hoheitliche Tätigkeit gewissenhaft durchführen und sich bereits frühzeititg auf die nächsten Änderungen einstellen. Nur so bleibt die bisherige Prüfkompetenz der anerkannten AU-Betriebe erhalten.

Nach § 29 und Anlage VIIIc StVZO sind anerkannte AU Werkstätten verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem für Ihre Werkstatt zu führen!

Mit AÜK-Plus erfüllen Sie Ihre Dokumentationspflichten in vollem Umfang. So übernimmt das Programm für Sie u. a. die Erstellung von Statistiken und die Verwaltung des Siegelbestandes. Optional können Sie die Feinstaubplaketten und Kfz-Klebesiegel verwalten.

Sie wollen für die Durchführung der Abgasuntersuchung anerkannt werden?

Dann füllen Sie diese Antragsunterlagen komplett aus, fügen alle erforderlichen Dokumente bei und lassen Sie uns dies zukommen. Nach einer positiven Betriebsprüfung durch unseren Außendienstmitarbeiter steht Ihrer Anerkennung nichts mehr im Wege.

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Sie wollen, als anerkannter AU-Betrieb, Nachweissiegel oder Feinstaubplaketten bestellen?

Füllen Sie einfach unser Bestellformular aus und lassen Sie uns dies zukommen. Die Klebeanleitung soll Ihnen helfen ein "Verkleben" zu verhindern.

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Vorlage zur Beschriftung von Feinstaubplaketten

Mit dieser PDF-Vorlage können Sie problemlos mit Hilfe eines Laserdrucker und unserer Schablone das Kennzeichen des Kunden auf die grünen Feinstaubplaketten drucken.

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Anmeldeformular für Technik-Schulungen

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